Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der neben der Stadt Eisenberg die eigenständigen Ortsgemeinden Ramsen und Kerzenheim angehören. Sie liegt im Donnersbergkreis, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die größte Ortsgemeinde darstellt
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
9313 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67304
Vorwahl
06351
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Eisenberg (Pfalz) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanbereiches ist dem angefügten Lageplan zu entnehmen. Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 die Gebührensätze und Beitragssätze für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen, die unter anderem die räumliche Erweiterung und sonstige beitragsmäßige Veranlagungen umfassen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.